Beauftragte (None) Arbeits- u. Umweltschutzfachkraft
- Laufende Nr
- 646
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Arbeits- u. Umweltschutzfachkraft
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 9
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Arbeitssicherheits- und Umweltschutzaufgaben Planung und Durchführung von Gefährdungsanalysen, Audits und Abnahmen für bestehende sowie neue Betriebsmittel, Arbeitsverfahren und Gebäude unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Bestimmungen und sonstiger Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz. Dabei ggf. Mitwirkung bei der Analyse der zugehörigen Prozesse (z.B. elektrische, mechanische, chemische Fertigungsprozesse) und bei der Abschätzung sowie Bewertung potentieller Risiken gemeinsam mit Fachabteilungen und ggf. externen Stellen. Entwicklung und Abstimmung von begrenzten Maßnahmen und Teil-Konzepten zur Sicherstellung des erforderlichen Gefahrenschutzes. Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gegenüber internen und externen Stellen vertreten sowie Einführungsprozess begleiten und Wirksamkeit überprüfen, ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Bei Bedarf erforderliche (Ausnahme-)Genehmigungen beantragen und verfolgen.
Wahrnehmung von Beauftragtenfunktionen (z.B. Strahlenschutz, Immissionsschutz, Gefahrgut). Prüfung von rechtlichen Änderungen, bedarfsgerechte Information der betroffenen Bereiche und Umsetzung in Anweisungen oder Handlungshilfen.
Beratung, Schulung und Kontrolle der Führungskräfte und Mitarbeiter bezüglich der Vorschriften und Gesetze. Anfragen und Aufgaben aus den Abteilungen und Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen.
Zusammenarbeit mit Werkarzt, Werkfeuerwehr und Betriebsrat (z. B. im Rahmen von Arbeitsschutzausschusssitzung, Anlagenabnahme, Vermeidbarkeitsprüfung und Einsatzerlaubnis für Gefahrstoffe).
Pflege des Arbeits- und Umweltschutz-Managementsystems Abläufe und Zuständigkeiten beschreiben. Verantwortung und Befugnisse der Führungskräfte definieren. Die Aufbau- und Ablaufverfahren dokumentieren. Prüfen des bestehenden Managementsystems. Einhaltung der Vorschriften sowie Grundsätze, Arbeits- und Umweltschutzziele der Organisationseinheiten (z.B. Geschäftsbereich, Abteilungen) kontrollieren. Auf erforderliche Änderungen der Aufbau- und Ablaufverfahren und Abhilfemaßnahmen hinwirken.
Bearbeiten und Analysieren von Arbeitsunfällen Konzepte und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Gefahren für die Umwelt oder die Anlagensicherheit ableiten. Maßnahmen mit zuständigen Abteilungen/Werkstätten abstimmen und deren Umsetzung kontrollieren. Erstellen interner Unfallberichte. Unfall an die Berufsgenossenschaft melden.
BBG
Die Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz erfordert ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium. Das Entwickeln von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzkonzepten und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz erfordern eine Erfahrung von 1 bis zu 2 Jahren.